Gremien

Unsere Gremien

Wichtige Entscheidungen zur Cassiopeia Stiftung werden von unterschiedlichen Gremien mitbestimmt. Transparenz für alle Beteiligten liegt uns dabei besonders am Herzen.  Dieses kompliziert erscheinende Schaubild zeigt unseren internen Aufbau:

Plenum

Das Plenum besteht aus insgesamt 64 Personen und bildet die Vollversammlung der Stiftung. Es setzt sich zusammen aus den 24 Elternteilen des Wohnprojekts Gelißstraße, den 20 Müttern und Vätern des Wohnprojekts Flürener Weg sowie ca. 20 weiteren, der Stiftung nahestehenden, Personen. Letztere sind weitere Angehörige der Bewohnerinnen und Bewohner, Freunde und Förderer der Stiftung.

Kuratorium

Zudem definiert und überwacht ein vom Plenum gewähltes Kuratorium aus neun Personen die Ausrichtung und Ziele der Stiftung. Die derzeitigen Kuratoriumsmitglieder sind: Josef Elsbrock (Vorsitzender), Bernd-Theo Hülsken, Leonie Karrer, Marlies Karrer, Wolfgang Kleem, Jennifer Sniegon, Annette Storm-Fehr, Kerstin Ulbrich.

Vorstand

Der Vorstand wird vom Kuratorium gewählt und ist die rechtliche Vertretung der Stiftung nach außen. Er ist geschäftsführend tätig und hält regelmäßige Vorstandssitzungen ab. In die Vorstandsarbeit werden auch die Wohnprojekt-Beauftragten einbezogen. Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind derzeit Heinz-Gerd Hülshorst, Peter Strube und Frank Iserloh.  

Gesamtkonferenz

Bei Entscheidungen von großer Tragweite wird die Gesamtkonferenz einberufen, die aus den Mitgliedern des Kuratoriums und des Vorstands besteht. 

Wohngemeinschaft

Die Wohngemeinschaft bilden die Eltern des jeweiligen Wohnprojekts. Die Wohngemeinschaft Gelißstraße besteht aus 24 Eltern. In der Wohngemeinschaft Flürener Weg sind 20 Elternteile beteiligt. Beide Wohngemeinschaften vertreten die betroffenen Eltern gegenüber der Stiftung und den Pflege- und Betreuungsdienstleistern. Die jeweilige Wohngemeinschaft organisiert weitgehend eigenverantwortlich die Belange des Wohnprojekts. 

Hausgemeinschaft

Die Hausgemeinschaft setzt sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern der jeweiligen Wohnprojekte zusammen. Jede Hausgemeinschaft regelt den Tagesablauf mit den Betreuungsdienstleistern weitestgehend selbstständig und führt regelmäßige Abstimmungsgespräche mit Betreuungsdienstleistern und Wohngemeinschaft durch.

Schaubild