Leitbild und Ziele

Leitbild

Wir sind überzeugt davon: Ein wichtiger Bestandteil eines glücklichen Lebens ist die Freiheit. Eigene Entscheidungen treffen zu können, ist unbezahlbar. Durch unsere Bemühungen möchten wir Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Dies besagt schon unser Name mit dem großen „W“ im Sternenbild. Daraus abgeleitet haben wir unser Leitbild. Das Leitbild passt ebenfalls perfekt zum Sternenbild und dessen Auslegung. Wir beschreiben unser Leitbild einmal aus Elternsicht und einmal aus Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner:

Bewohnerinnen und Bewohner: „So will ich leben: eigenverantwortlich, selbst bestimmt, teilhabend, individuell, abgesichert, aber nicht allein!“

Eltern: „Wir stellen uns ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben und Wohnen für unsere Kinder und alle Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen vor.“

Unsere Ziele

Das allgemeine Ziel unserer Stiftung ist es, Projekte zu fördern, die Menschen mit Behinderung ein selbst bestimmtes und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Dabei liegt unsere umfangreichste Arbeit in der Planung und Betreuung der Wohnprojekte in Wesel. Innerhalb der nächsten Jahre möchten wir dafür sorgen, dass die Zukunft der bisherigen Bewohner*innen langfristig abgesichert ist. Dazu haben wir ein spezielles Nachhaltigkeitskonzept entwickelt, welches unter anderem den Bau weiterer Wohnhäuser vorsieht. Außerdem möchten wir anderen Eltern auch in Zukunft mit wertvollen Ratschlägen zur Seite stehen.

Stiftungszweck

Stiftungszweck ist gemäß der Satzung der Cassiopeia-Stiftung die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO.  Dieser Zweck soll durch Bau, Unterhaltung und Vermietung von Gebäuden realisiert werden, die ein inklusives Wohnen und Leben für Menschen mit Behinderung möglich macht. Zweck der Stiftung ist ferner die Förderung von Projekten und Maßnahmen, die der gleichberechtigten, selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung – vorrangig im Kreis Wesel – dienen und die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung fördern.  In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung von Einzelpersonen oder Organisationen möglich. Der Satzungszweck wird weiterhin durch Beratungs- und Aufklärungsleistungen verwirklicht. Die vollständige Satzungstext kann auf der Seite „Downloads“ eingesehen werden.